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   BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13   

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https://dejure.org/2013,23277
BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13 (https://dejure.org/2013,23277)
BVerfG, Entscheidung vom 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13 (https://dejure.org/2013,23277)
BVerfG, Entscheidung vom 07. August 2013 - 2 BvR 1412/13 (https://dejure.org/2013,23277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 109 StVollzG; § 116 StVollzG; § 120 Abs. 1 StVollzG; § 44 StPO
    Strafvollzug (Vollzugsplan; effektiver Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde; Rechtsmittelbelehrung; Rechtsbeschwerdefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 44 Abs 2 StPO, §§ 108 ff StVollzG, § 108 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Gerichtliche Verweigerung der Entscheidung über einen Rechtsbehelf kann Rechtsschutzgarantie verletzen - Rechtswegerschöpfung im fachgerichtlichen Verfahren auch dann zumutbar, wenn Rechtsmitteleinlegung einen Wiedereinsetzungsantrag voraussetzt - ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gerichtliche Verweigerung der Entscheidung über einen Rechtsbehelf kann Rechtsschutzgarantie verletzen - Rechtswegerschöpfung im fachgerichtlichen Verfahren auch dann zumutbar, wenn Rechtsmitteleinlegung einen Wiedereinsetzungsantrag voraussetzt - ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Gerichtliche Verweigerung der Entscheidung über einen Rechtsbehelf kann Rechtsschutzgarantie verletzen - Rechtswegerschöpfung im fachgerichtlichen Verfahren auch dann zumutbar, wenn Rechtsmitteleinlegung einen Wiedereinsetzungsantrag voraussetzt - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01

    Ablehnende Mitteilung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13
    Die Verletzung dieses Grundrechts durch die Weigerung eines Gerichts, über einen gesetzlich normierten Rechtsbehelf zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2001 - 2 BvR 1175/01 -, juris), kann jedoch wie jede andere Grundrechtsverletzung grundsätzlich erst nach Erschöpfung des Rechtswegs zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden (§ 90 Abs. 2 BVerfGG).

    Die Mitteilung des Landgerichts an den Beschwerdeführer, dass es seinen Antrag (§ 109 StVollzG) nicht bearbeiten werde, stellt - unabhängig von der Frage, ob die zugrundeliegende Annahme zutrifft, für den Antrag sei das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (vgl. dazu BVerfGK 17, 459 ) - eine Entscheidung dar, die der Beschwerdeführer mit der Rechtsbeschwerde angreifen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2001 - 2 BvR 1175/01 -, juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1147/05

    Recht auf ein faires Verfahren; Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde (vom

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ; BVerfGK 8, 303 ).

    Der Beschwerdeführer kann daher innerhalb einer Woche seit Zustellung dieses Beschlusses durch eine von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts oder - ohne dass ihm insoweit ein Wahlrecht zustünde - des Amtsgerichts, in dessen Bezirk seine Vollzugsanstalt liegt (§ 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 299 Abs. 1 StPO; zum Fehlen eines Wahlrechts vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. 2013, § 299 Rn. 6), gegen das Schreiben des Landgerichts vom 24. Mai 2013 Rechtsbeschwerde einlegen, indem er gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt (§ 118 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 120 Abs. 1 StVollzG, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BVerfGK 8, 303 , sowie BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. nur BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ; BVerfGK 8, 303 ).
  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13
    Die Mitteilung des Landgerichts an den Beschwerdeführer, dass es seinen Antrag (§ 109 StVollzG) nicht bearbeiten werde, stellt - unabhängig von der Frage, ob die zugrundeliegende Annahme zutrifft, für den Antrag sei das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (vgl. dazu BVerfGK 17, 459 ) - eine Entscheidung dar, die der Beschwerdeführer mit der Rechtsbeschwerde angreifen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2001 - 2 BvR 1175/01 -, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Wiedereinsetzungsmöglichkeit vor Fachgerichten

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13
    Der Beschwerdeführer kann daher innerhalb einer Woche seit Zustellung dieses Beschlusses durch eine von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts oder - ohne dass ihm insoweit ein Wahlrecht zustünde - des Amtsgerichts, in dessen Bezirk seine Vollzugsanstalt liegt (§ 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 299 Abs. 1 StPO; zum Fehlen eines Wahlrechts vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. 2013, § 299 Rn. 6), gegen das Schreiben des Landgerichts vom 24. Mai 2013 Rechtsbeschwerde einlegen, indem er gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt (§ 118 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 120 Abs. 1 StVollzG, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BVerfGK 8, 303 , sowie BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 1095/12 -, NJW 2013, S. 446 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ; BVerfGK 8, 303 ).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13
    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ; BVerfGK 8, 303 ).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 1790/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtbearbeitung eines Antrags auf

    Das Schreiben des Vorsitzenden vom 27. Mai 2014, dass der zuständige Senat nach der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrages und der Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens keinen Anlass sehe, über weitere Wiedereinsetzungsanträge zu entscheiden, und die darin zum Ausdruck gebrachte Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. August 2013 - 2 BvR 1412/13 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2001 - 2 BvR 1175/01 -, juris, m.w.N.) unterliegt am Maßstab von Art. 19 Abs. 4, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 28/13

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in

    Die Nutzung dieser Möglichkeit gehört zum Rechtsweg, den ein Beschwerdeführer im Regelfall erschöpfen muss, bevor er in zulässiger Weise Verfassungsbeschwerde erheben kann (§ 90 Abs. 2 BVerfGG; vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ; BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. August 2013 - 2 BvR 1412/13 -, juris).
  • BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 718/14

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG)

    Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 ; 77, 275 ; BVerfGK 8, 303 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. August 2013 - 2 BvR 1412/13 - juris, Rn. 4).
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